Fischereiaufsicht

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staatlich bestellte u. vereidigte Fischereiaufseher des FVEW e.V.

 

Wer an einem Gewässer angelt hat eine ganze Reihe von Vorschriften und Gesetze zu beachten; angefangen beim Tierschutzgesetz, über das Fischereigesetz und die Landesfischereiordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bis hin zu der Gewässerordnung des jeweiligen Fischereirechtsinhabers. Die Einhaltung all dieser Bestimmungen kontrolliert die Fischereibehörde. Nach § 54 Landesfischereigesetz (LFischG) kann sich die Fischereibehörde zur Erfüllung ihrer Überwachungsaufgaben amtlich verpflichteter Fischereiaufseher bedienen. Im Bereich Essen hat die Untere Fischereibehörde von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Der Fischereiverein Essen-Werden e.V. stellt sechs Vereinskollegen als amtlich verpflichtete Fischereiaufseher (Bild unten).

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Heinz Grabus, Jürgen Welbers, Helmuth Schmidbauer, Reiner Kentrat, Klaus Höfner, Andreas Neuhaus (von li. nach re.)

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